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Kibi Connect
Handbuch Kibi Connect

Betriebsrat

Aktualisiert am Lesezeit: 3 Min.

Auf dieser Seite

Der Bereich Betriebsrat ist ein eigener, abgeschotteter Arbeitsplatz für die gesamte Arbeit des Betriebsrats: Sitzungen und Beschlüsse, Beteiligungsverfahren mit Fristen, Betriebsvereinbarungen, Anliegen der Mitarbeitenden, Ausschüsse, Schulungen und Betriebsversammlungen. Jede Funktion nennt ihre Rechtsgrundlage im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Der Arbeitgeber stellt die Plattform bereit, liest aber nicht mit: Auch Administratorinnen und Administratoren sehen keine Inhalte des Betriebsrats.

Info

Den Bereich schaltet die Administration deines Unternehmens ein. Fehlt er in der Navigation, wende dich an die Administration.

Für wen ist der Bereich?#

Wer

Was

Mitglieder des Betriebsrats (Sitze und Ersatzmitglieder)

arbeiten im gesamten Bereich

Vorsitz und Stellvertretung

verwalten zusätzlich Mitglieder, geben Niederschriften frei, veröffentlichen Betriebsvereinbarungen und entscheiden über Support-Zugänge

Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung

nehmen beratend an Sitzungen teil und sehen nur ihre Sitzungen, die Tagesordnung, Beschlüsse und das Protokoll

Alle Mitarbeitenden

reichen Anliegen und Themenvorschläge ein, sehen Sprechstunden und die veröffentlichten Betriebsvereinbarungen

Administration der Plattform

schaltet den Bereich und seine Teilbereiche ein, sieht aber keine Inhalte

Vertraulichkeit (§ 79 BetrVG)#

  • Zugang nur über die Mitgliedschaft: Wer im Bereich arbeitet, entscheidet allein die Mitgliederliste des Betriebsrats. Keine Rolle und kein Administratorrecht ersetzt sie.

  • Abgeschottete Ablage: Protokolle, Entwürfe und Unterlagen liegen in eigenen Ordnern. Sie tauchen in keiner Dateiliste, Suche, Freigabe, Exportfunktion, Aktivitätsübersicht oder Auswertung anderer Personen auf.

  • Keine KI-Verarbeitung im Hintergrund: Dateien des Betriebsrats werden nicht indexiert und nicht an Kai weitergegeben. Mit Kai arbeiten können nur Mitglieder, und nur an Dokumenten, die sie selbst öffnen.

  • Support nur mit Zustimmung: Braucht die IT Einblick, etwa für eine Fehlersuche, beantragt sie einen Support-Zugang mit Grund und Dauer. Vorsitz oder Stellvertretung stimmen zu oder lehnen ab. Der Zugang ist nur lesend, endet von selbst, und jeder Aufruf wird für den Betriebsrat protokolliert.

  • Keine Aufzeichnungen: Sitzungen werden nie aufgezeichnet oder transkribiert (§ 30 Abs. 2 S. 2 BetrVG).

  • Benachrichtigungen ohne Inhalt: Mails und Hinweise nennen nie einen Vorgangstitel, eine Person oder den Text eines Anliegens.

  • Aufbewahrung (§ 79a BetrVG): Der Betriebsrat legt fest, nach wie vielen Monaten die Plattform personenbezogene Angaben automatisch löscht.

Teilbereiche und Rechtsgrundlagen#

Der Bereich besteht aus einer Basis, die immer verfügbar ist, und acht Teilbereichen. Die Administration schaltet die Teilbereiche einzeln ein. Ein ausgeschalteter Teilbereich ist unsichtbar, seine Daten bleiben erhalten.

Teilbereich

Worum es geht

BetrVG

Mitglieder, Übersicht, Einstellungen (immer verfügbar)

Sitze, Ersatzmitglieder, Vorsitz, beratende Teilnehmende, Startseite mit allem, was ansteht

§§ 9, 25, 26

Sitzungen und Beschlüsse

Sitzungen planen, einladen, durchführen, Beschlüsse fassen, Niederschrift

§§ 29–36

Beteiligungsverfahren

personelle Maßnahmen, Kündigungen, soziale Angelegenheiten, Betriebsänderungen mit Fristen

§§ 87, 99–103, 111

Betriebsvereinbarungen

Entwurf, Schlussfassung, Veröffentlichung, Nachwirkung

§ 77

Anliegen

Beschwerden, Fragen und Anregungen der Mitarbeitenden

§§ 84, 85

Themenvorschläge

Themen der Mitarbeitenden mit Unterstützung und Quorum

§ 86a

Ausschüsse

Betriebsausschuss, weitere Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Wirtschaftsausschuss

§§ 27, 28, 28a, 106–108

Schulungen

Schulungen je Mitglied, Anspruch, Mitteilung an den Arbeitgeber

§ 37 Abs. 6 und 7, § 40

Versammlungen und Sprechstunden

Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Tätigkeitsbericht, Sprechstunden

§§ 39, 42–46

Jeder Bereich, jedes Verfahren und viele Felder nennen den Paragrafen mit Link auf gesetze-im-internet.de und einen erklärenden Satz.

Benachrichtigungen#

Hinweise kommen in der Plattform und per Mail, nie mit vertraulichem Inhalt:

Anlass

Wer wird benachrichtigt

Einladung zur Sitzung

alle Eingeladenen

Ersatzmitglied nachgeladen

das Ersatzmitglied

Frist läuft bald ab / letzter Tag

Vorsitz, Stellvertretung, zuständige Person

Neuer Vorgang vom Arbeitgeber (Workflow)

Vorsitz, Stellvertretung

Unterrichtung als unvollständig gerügt

wer den Vorgang über einen Workflow eingereicht hat

Neues Anliegen

Vorsitz, Stellvertretung

Antwort auf ein Anliegen

wer es eingereicht hat (nicht bei anonymen Anliegen)

Support-Zugang beantragt

Vorsitz, Stellvertretung

Support-Zugang entschieden, widerrufen

die beantragende Person

Warnung

Einladungen, Fristen und neue Vorgänge kommen per Mail auch bei „Nicht stören“ und außerhalb der Arbeitszeit an, denn eine verpasste Frist kann als Zustimmung gelten.

Dokumente zum Herunterladen (PDF)#

  • Stellungnahme an den Arbeitgeber

  • Niederschrift (Entwurf mit Wasserzeichen; nach Unterschrift die archivierte Fassung)

  • Auszug für den Arbeitgeber

  • Beschlussauszug

  • Beschlussregister

  • Verzeichnis der Betriebsvereinbarungen

  • Mitteilung zur Schulung

  • Tätigkeitsbericht einer Versammlung

Kai im Bereich Betriebsrat#

  • Mitglieder arbeiten mit Kai an ihren Dokumenten, zum Beispiel an der Niederschrift oder einem Vereinbarungsentwurf.

  • Inhalte des Betriebsrats landen in keinem Kai-Wissen, das andere nutzen.

  • Veröffentlichte Betriebsvereinbarungen kennt Kai für alle Mitarbeitenden, über den Rechtskatalog.

Was der Bereich bewusst nicht tut#

  • Keine Aufzeichnung oder Transkription von Sitzungen.

  • Kein Einblick für Administration oder Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats.

  • Keine Inhalte in Benachrichtigungen, Kalendereinträgen oder Workflow-Ergebnissen.

  • Keine Rechtsberatung.

Wichtig

Keine Rechtsberatung: Die Plattform bildet die gesetzlichen Regeln ab und nennt die Paragrafen. Die Entscheidung bleibt beim Betriebsrat.

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