Wie richte ich den Bereich Betriebsrat ein?
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Die Administration stellt den Bereich Betriebsrat bereit, sieht aber keine Inhalte. Diese Seite beschreibt, was die Administration einrichtet und wie ein Support-Zugang funktioniert.
1. Modul aktivieren#
Der Bereich Betriebsrat ist ein Modul der Plattform. Du aktivierst ihn wie jedes andere Modul im Modul-Manager:
Administration → Plattform → Module öffnen.
Das Modul Betriebsrat auswählen und Aktivieren klicken.
Im Dialog unter Weitere Rollen mit Zugriff die Rollen auswählen, die den Bereich sehen sollen, zum Beispiel die Rolle für alle Mitarbeitenden. Administratoren haben immer Zugriff.
Info
Wer sieht den Bereich? Alle Personen, deren Rolle im Bereich Betriebsrat mindestens die Stufe Sehen hat. Das legst du später unter Administration → Benutzer → Rollen & Rechte fest; für die Standardrolle der Mitarbeitenden ist diese Stufe vorgesehen. Sie öffnet nur die Tür für Anliegen, Themenvorschläge, Sprechstunden und veröffentlichte Vereinbarungen. Die Inhalte des Betriebsrats sieht nur, wer Mitglied ist.
2. Teilbereiche einschalten#
Administration → Organisation → Betriebsrat öffnen.
Unter Teilbereiche die benötigten Schalter einschalten. Nach der Aktivierung des Moduls sind alle aus.
Teilbereich | BetrVG |
|---|---|
Sitzungen und Beschlüsse | §§ 29–36 |
Beteiligungsverfahren | §§ 87, 99–103, 111 |
Betriebsvereinbarungen | § 77 |
Anliegen der Mitarbeitenden | §§ 84, 85 |
Themenvorschläge | § 86a |
Ausschüsse und Arbeitsgruppen | §§ 27, 28, 28a, 106–108 |
Schulungen | § 37 Abs. 6 und 7, § 40 |
Betriebsversammlungen und Sprechstunden | §§ 39, 42–46 |
Immer verfügbar: Mitglieder, Übersicht und Einstellungen des Betriebsrats.
Auf dieser Seite siehst du nur die Schalter, keine Inhalte des Betriebsrats.
Ein ausgeschalteter Teilbereich wird ausgeblendet; seine Daten bleiben erhalten.
Ohne den Teilbereich Sitzungen erfasst der Betriebsrat Entscheidungen als „außerhalb der Plattform beschlossen“ mit Datum.
3. Ersten Vorsitz eintragen#
Solange der Betriebsrat noch keine Mitglieder und keine Inhalte hat, trägt die Administration den ersten Vorsitz ein:
In der Navigation den Bereich Betriebsrat öffnen.
In der Karte Betriebsrat einrichten unter Vorsitz die Person auswählen.
Vorsitz festlegen klicken.
Du kannst dich dabei auch selbst eintragen, etwa wenn du in einem kleinen Unternehmen selbst den Vorsitz hast.
Bei der Einrichtung wird nur der Vorsitz festgelegt. Alle weiteren Mitglieder, die Stellvertretung und die Einstellungen pflegt danach der Betriebsrat selbst.
Sobald es einen Vorsitz oder Inhalte gibt, ist die Einrichtung geschlossen. Als Administrator siehst du dann keine Inhalte des Betriebsrats mehr, es sei denn, du bist selbst Mitglied.
Warnung
Anliegen und Themenvorschläge sind erst möglich, wenn der Betriebsrat Mitglieder hat. Trage den Vorsitz deshalb ein, bevor du die Mitarbeitenden auf den Bereich hinweist.
Info
Wer im Bereich arbeitet, entscheidet allein die Mitgliederliste des Betriebsrats. Keine Rolle und kein Administratorrecht ersetzt sie.
Support-Zugang beantragen#
Braucht die IT Einblick, etwa für eine Fehlersuche, gibt es genau einen Weg: einen Support-Zugang mit Zustimmung des Betriebsrats.
Administration → Organisation → Betriebsrat öffnen.
Einen Support-Zugang mit Grund und Dauer beantragen: 2, 8, 24 oder 72 Stunden.
Vorsitz oder Stellvertretung werden benachrichtigt und stimmen zu oder lehnen ab.
Über die Entscheidung bekommst du einen Hinweis. Die Dauer beginnt mit der Zustimmung.
Der Zugang ist nur lesend.
Er endet von selbst. Du kannst ihn vorher beenden, der Vorsitz kann ihn widerrufen.
Jeder Aufruf wird für den Betriebsrat protokolliert.
Pro Person gibt es einen offenen Antrag oder laufenden Zugang zur selben Zeit.
Betriebsrat aus einem Workflow beteiligen#
Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat direkt aus einem Workflow der Plattform beteiligen, zum Beispiel im Ablauf „Einstellung“ oder „Kündigung“. Den Schritt Betriebsrat beteiligen gibt es nur, wenn der Bereich und seine Beteiligungsverfahren eingeschaltet sind.
Der Schritt reicht einen Vorgang mit Art, Titel, betroffener Person und der Unterrichtung ein. Die Unterrichtung ist Pflicht: bei Kündigungen die Gründe, bei personellen Maßnahmen Person, Stelle und Unterlagen.
Eingang ist der Tag des Schritts; abends ab 18 Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen der nächste Werktag.
Bei außerordentlicher Kündigung kann der Schritt hilfsweise auch die ordentliche Anhörung einreichen. Der Workflow wartet dann auf beide.
Der Workflow wartet, bis der Betriebsrat geantwortet hat oder die Frist abgelaufen ist. Eine Verweigerung, ein Widerspruch oder Bedenken kommen mit Gründen und Begründung zurück, sobald der Vorsitz sie zustellt.
Zweige je Antwort: Für Zustimmung, Widerspruch oder Verweigerung, Bedenken und sonstigen Abschluss legt der Workflow jeweils fest, ob er weiterläuft, endet oder zu einem anderen Schritt springt. Eine abgelaufene Frist zählt wie die Antwort, die das Gesetz dann annimmt. Der Editor erklärt je Art, was eine Ablehnung für den Arbeitgeber bedeutet.
Rügt der Betriebsrat die Unterrichtung als unvollständig, erfährt das die Person, die den Vorgang eingereicht hat.
Info
Was der Arbeitgeber erfährt: nur das Ergebnis und das Datum, nie die Beratung.
Wichtig
Keine Rechtsberatung: Die Plattform bildet die gesetzlichen Regeln ab und nennt die Paragrafen. Die Entscheidung bleibt beim Betriebsrat.